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162.000 Falsche Hartz IV Bescheide
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in ihrem jüngsten Statistikbericht wurden im Jahr 2009 in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen.
Neben dieser Zahl muss man sich von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, denn die Statistik zählt naturgemäß nur jene Bescheide als „rechtswidrig", welche im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren geändert oder aufgehoben worden sind.
Die Erfahrung von Rechtsanwalt Lukas zeigt, dass viele Betroffene innerhalb kürzester Zeit mit vielen Bescheiden der ARGE überhäuft werden und schließlich den Überblick verlieren.
Oft wurde dann erst in der Kanzlei festgestellt, dass Widerspruch oder Klage gegen den falschen Bescheid erhoben wurde.
Unser Tipp: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides haben, beantragen Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Unter Vorlage diese Berechtigungsscheines kann Ihr Bescheid von einem Rechtsanwalt für eine Gebühr von nur 10,- € geprüft werden.