Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
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* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Immer häufiger werden Hilfeempfängern die Leistungen erheblich gekürzt.
Regelmäßig werden uns Bescheide von Betroffenen vorgelegt, mit denen das Jobcenter eine Sanktion verhängt, z.B. weil eine Arbeitsstelle nicht aufgenommen wurde oder dem Hilfeempfänger gekündigt wurde. Mehr als 1 Million Sanktionen 2012
Hierbei geht das Jobcenter leider in einer Vielzahl von Fällen von einem fehlerhaften Sachverhalt aus.
So müssen wir immer wieder feststellen, dass die Aussagen des Arbeitgebers zur Kündigung als wahr angenommen werden und die gegenteiligen Aussagen des Betroffenen einfach übergangen werden. Dies ist unzulässig und sollte nicht hingenommen werden.
In etwa der Hälfte der von uns bearbeiteten Fälle konnte wir bisher die Rücknahme der Sanktion erreichen!
Neben dem tatsächlichen Sachverhalt gibt es auch zahlreiche verfahrensrechtliche Vorschriften durch das Jobcenter einzuhalten.