Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Was tun, wenn der Fahrer auf den Fotos nicht zu erkennen ist?
Nicht immer sind die Fotos einer Messanlage von guter Qualität.
Schlechte Lichtverhätnisse, Reflexionen auf der Scheibe oder ein teilweise verdecktes Gesicht der Fahrerin oder des Fahrers sind nur einige Beispielef ür mögliche Einflüsse auf die Erkennbarkeit.
Wenn sich jedoch der Fahrzeugführer nich identifizieren lässt, kann er oder sie für einen möglichen Verkehrsverstoß auch nicht zur Verantwotung gezogen werden.
Regelmäßig werden in diesem Fall Gutachten zur Frage der Fahrereigenschaft eingeholt.
Das forensische Gutachten
Zur Erstellung dieses Gutachtens wir die fotografische Situation möglichst so nachgestellt, wie sie der Originalsituation entsprach. Es wird eine oder mehrere Vergleichsaufnahmen angefertigt und dann sodann durch den Abgleich einzelner Eigenschaften verglichen.
Im Ergebnis wird dann festgestellt, ob die ermittelten Übereinstimmungen so zahlreich sind, dass man darauf schließen kann, dass der/die Betroffene auch der/ie verantwortliche Fahrzeugführer/in war.
Hier ein kleiner Auszug aus einem solchen Gutachten, damit sie sich einen kleinen Einblick verschaffen können:
Die einzelnen Partien des Gesichts werden möglichst genau analysiert und verglichen: